| 19. | 2020 |
| Jan |
Newsletter # 753
Algen-Rhythmus
Aus dem Bar-Alltag: Letzte Woche urteilte der "Bundesgerichtshof" letztinstanzlich über die Klage einer Fitness-Studio-Betreiberin gegen das Bewertungs-Portal "yelp", die den Prozeß gegen "yelp", für mich überraschenderweise, verlor. Aus meiner Sicht: Ein fatales Signal.
Um zu verdeutlichen, um was es geht, zwei Screenshots vom 16. Januar 2020. Wenn Sie das Studio googeln und zur Orientierung "yelp" aufrufen, sehen Sie groß den "Bewertungs-Durchschnitt" von nur 2,5, basierend auf 12 "empfohlenen" Bewertungen:
Wenn Sie dann ganz nach unten scrollen sollten (was erfahrungsgemäß kaum einer macht), finden Sie einen schmalen, kleinen Satz:
Diese 81 Beiträge, "die zur Zeit nicht empfohlen werden", haben einen Bewertungs-Schnitt von 4,59 - 62 der 81 sind 5-Stern-Bewertungen.
Warum das Verhältnis 81 zu 12 ist, wird nicht schlüssig erklärt. Es handele sich dabei letztendlich, wie heutzutage üblich, um einen "Algorithmus". Damit müssen Menschen keine Verantwortung mehr übernehmen, wer kann schon einen Algorithmus verklagen (und verstehen). "So isser halt, mein Algi, da kann man nichts machen".
Das Urteil des BGH ist ein Freibrief für Bewertungs-Portale, die an und mit den bewertenden Unternehmen Geld verdienen wollen. Ein Schelm, der unterstellt, das Fitness-Studio hätte ja nur Anzeigen bei "yelp" schalten müssen, um das Ranking zu verbessern.
Wie Sie sich vielleicht erinnern, hatte auch ich mich gegen eine Ein-Stern-Bewertung, nicht bei "yelp", auf "TripAdvisor", u.a. wegen Verleumdung, gewehrt. Die Bewertung wurde zwar gelöscht (der Bewerter durfte dafür dann eine Zwei-Stern-Bewertung abgeben), ein Jahr später wurde ich, nicht der Bewerter, von "TripAdvisor" sanktioniert. Klassische Umkehrung des Täter-Opfer-Prinzips. "TripAdvisor" löscht aber immerhin manchmal offensichtliche Fake-Bewertungen und blockiert Accounts, wenn z.B. plötzlich eine auffallend hohe Anzahl von Ein-Stern-Bewertungen getätigt werden.
Wesentlich problematischer ist "Google". "Google" macht sich immer wieder zum scheinbar willfährigen Gehilfen z.B. rechtspopulistischer Bewegungen. Unternehmen, die sich öffentlich gegen Rechts stellen und daraufhin gnadenlos mit, selbstverständlich anonymen, Ein-Stern-Bewertungen bewußt geschäftsschädigend mundtot gemacht werden sollen, werden von "Google" dem Mob ohne jegliche Hilfestellung ausgeliefert. Die einzige Chance, um solche Bewertungen zu löschen: Gegen "Google" zu klagen. Aber wer macht das schon.
Bezeichnend ist dabei aber auch, daß Sie Bewertungen nur "liken" aber nicht "disliken" können. Damit entsteht wieder eine Einseitigkeit. Vor allem, weil Sie die Antworten der sich gegen den Mob wehrenden Unternehmer weder "liken" noch "disliken" können.
Es geht wie immer: Ums Geld. Je mehr Traffic auf einer Seite, um so mehr Geld kann bei Anzeigen-Schaltungen etc. verdient werden. Der Gastronom, das Fitness-Studio, der Selbständige, um dessen Existenz es geht, ist nur ein austauschbarer Name. Daß es sich dabei um einen realen Menschen handelt, ist für Unternehmen wie "Yelp" oder "Google" nicht mehr relevant. Es lebe: Der Algorithmus.
Daß dies alles der "Bundesgerichtshof" nicht ansatzweise berücksichtigt hat, sondern sein Urteil auf die "Berufs- und Meinungsfreiheit" stützt, ist eigentlich blanker Hohn.
Aber vielleicht sind uns die Richter einfach schon einen großen Schritt voraus: Sie scheinen ein großer Fan von jeglicher Form von Algorithmen und anonymen "Bewertern" zu sein. Vielleicht kannten sie das Wort "Algorithmus" aber auch gar nicht und dachten, es wäre etwas essbares - "Algen-Rhythmus"?! - Weiß man's?! - Wie auch immwer: Guten Appetit. Beim Essen von Algo-Rithmen. Und von uns Selbständigen. Nur als Warnung vorweg, ich bin lebend schon seeeeehr schwer verdaulich ... :-)
P.S.: ZEIT ONLINE hat dbzgl. einen Artikel veröffentlicht, im dem auch das "Vogler" vorkommt. Und hier finden Sie noch einmal alle Infos zu "Vogler - TripAdvisor".
