11. 2021
Jun

Newsletter # 813

Götter und Sterbliche

In aller Kürze werde ich versuchen, zusammenfassen, wie und ob es mir in dieser Woche gelungen ist, auf die an sich nicht so wahnsinning komplizierte Frage: "Darf ich das "Vogler" öffnen und Live-Musik anbieten?!" eine Antwort zu bekommen - oder nicht.

Es folgt: Ein Lehrstück über Bürokratie. Ein Lehrstück über den Stellenwert der Kultur. Und über den Umgang mit dieser.

Am Montag telefonierte ich lange mit einer wirklich sehr netten und hilfsbereiten Dame des Kreisverwaltungsreferates (KVR). Ergebnis: Eine Öffnung der Gastronomie wäre selbstverständlich möglich, aber leider auf Grund des Veranstaltungs-Verbotes, festgeschrieben in der "13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" (13.BayIfSMV), in nicht als Konzerthäuser konzessionierten Räumen ohne jegliche Art von Live-Musik. D.h.: Es ginge noch nicht einmal Solo-Pianist mit Mundschutz.

Am Mittwoch rief mich ein ebenfalls sehr netter und hilfsbereiter Herr des Kreisverwaltungsreferates an: Nach einer Neu-Interpretation der "13.BayIfSMV" gehe das KVR nun davon aus, daß eine Öffnung mit Live-Musik möglich ist. Aber: "Leider sind aber auch wir darauf angewiesen, dass die jeweils gültige Fassung der BayIfSMV von den zuständigen Ministerien ausgelegt wird. Wir haben die Frage einer möglichen Öffnung (...) dem zuständigen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (...) gestellt."

Am Freitag rief ich das KVR an, ob dieses denn vom "Staatsministerium für Gesundheit und Pflege" eine Antwort erhalten hätte. "Auf unsere Nachfrage diesbezüglich wurde uns gestern Abend mitgeteilt, dass die Frage zur Beantwortung (vom Gesundheitsministerium) ans Ministerium für Wissenschaft und Kunst abgegeben wurde. Die Landeshauptstadt München kann also derzeit keine verbindliche Antwort geben, ob kulturelle Veranstaltungen (...) möglich sind."

(Die Zitate stammen aus einer das Besprochene zusammenfassenden E-Mail, die ich am Freitag, 11.6.21 vom KVR erhielt.)

Nur wenige Stunden vor dem Schreiben des KVR (und jetzt wird es für jeden Kulturschaffenden und an der Kultur interessierten komplett "absurd") erhielt ich über den "Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes - DEHOGA" eine neue Allgemeinverfügung der "Stadt München" (!), die seit Freitag, 11.06.2021, 00:00 Uhr gilt. Und spätestens jetzt werden Sie merken und verstehen, welchen Stellenwert privat finanzierte Kultur für die "Stadt München" hat:

"(...) Live-Übertragung von Spielen der Fußball Europameisterschaft 2021 in Gastronomiebetrieben"

"(...) Fußballspiele leben von Emotionen. Bei Siegen der Deutschen Nationalmannschaft ist regelmäßig eine ausgelassene Stimmung festzustellen, welche in Gastronomiebetrieben regelmäßig auch mit Alkoholkonsum begleitet wird. Alkohol hat mit zunehmender Genussmenge eine immer stärkere enthemmende Wirkung. Insofern entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass mit der Menge des genossenen Alkohols teils die Fähigkeit, teils die Bereitschaft sinkt, sich regelkonform zu verhalten. (...)"

"Für Gastronomiebetriebe, die ihren Gästen eine Verfolgung von Spielen der Fußball-Europameisterschaft 2021 durch Live-Übertragung ermöglichen und (...) eine Gastplatzkapazität für mehr als 1.000 Gäste (...) vorhalten gilt (...) Folgendes: (...) Gäste (benötigen) einen Testnachweis."

Die DEHOGA schreibt weiter: "Ergänzende Information des KVR vom 10.06.2021 per E-Mail (auf die Nach-Frage der DEHOGA): "Was ist bei Begrenzung auf z. B. 999 Plätze im Biergarten/Freischankfläche und Innenraum?" Antwort: (des KVRs): Dann ohne Testpflicht."

Unabhängig davon, daß möglicherweise in München auch Franzosen, Türken, Polen, Russen, Italiener ... leben, unwahrscheinlich, ich weiß, unwahrscheinlich auch, daß deren Nationalmannschaften vielleicht auch siegen könnten, aber, das nur nebenbei, will ja jetzt nicht kleinlich werden: Es dürfen also bis zu 999 Menschen in einen geschlossenen Raum ohne Testpflicht, um ein Fußballspiel anzuschauen, aber keine 20, um ein Jazz-, Funk-, Blues-, Country- ... Konzert in privat finanzierten Bühnen anzuhören?!

Jetzt mal Hand aufs Herz: Würden Sie, wenn Sie an meiner Stelle wären, unter solchen Bedingungen, wie ich Sie jetzt in meinen letzten drei Newslettern beschrieben habe, noch weiter arbeiten wollen?! Seien Sie ehrlich. Vielleicht ist es einfach auch mal an der Zeit, etwas Neues zu wagen. Sollten Sie also eine Verwendung für mich haben, melden Sie sich bitte.

P.S.: Den kompletten Text der "Allgemeinverfügung der Stadt München" zur Fußball-Europameisterschaft in der Gastronomie finden Sie hier.

P.P.S.: Vielen, vielen Dank für ihre vielen Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter. Danke! Diese wurden allerdings alle von diesem zur Beantwortung an die, für das "Vogler" verwaltungsrechtlich zuständige, "Bezirksinspektion Mitte" weitergeleitet. Das war nicht Sinn der Sache. Um die Mitarbeiter der Bezirksinspektion zu entlasten habe ich diesen vorgeschlagen, die Beantwortung mit diesem Newsletter zu übernehmen und um Verständnis darum zu bitten, daß die E-Mails nicht alle beantwortet werden können ...

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P.S.: Ein "Gutschein fürs Vogler": Vogler, Commerzbank München, IBAN: DE92700800000318957000 , BIC: DRESDEFF700 oder auch per PayPal. Ich schicke Ihnen dann einen Gutschein zu, einlösbar ab Wiedereröffnung. Bitte E-Mail- und/oder -Adresse nicht vergessen.

Vielen, vielen Dank auch für Ihre Überweisungen an die "Jazzbar-Vogler-Solidar-Gemeinschaft" ("JVS"). Musiker, die nicht mehr weiter wissen, schreiben mir bitte eine E-Mail (nur ich kann diese lesen). Wenn Sie "unseren" Musikern helfen können: Vogler, Postbank München, IBAN: DE39 7001 0080 0890 8858 05 , Verwendungszweck: "JVS - Spende für Musiker". Bitte E-Mail- und/oder -Adresse nicht vergessen.

Vielen, vielen Dank auch für Ihre Spenden! Wer nach der Überweisung noch keinen Gutschein oder "Schenkungsvertrag" (sowohl fürs "Vogler" wie auch an die "JVS") erhalten hat, bitte melden. Dann habe ich entweder Ihre (E-Mail)-Adresse leider nicht oder isch abe jemacht Feeehler ...

Lust auf "Jazz to go"?! Alle Informationen finden Sie hier.

Ich habe mir die "Corona-Warn-App" heruntergeladen und habe mich gegen Covid19 impfen lassen ...

Das "Vogler" ist mit einer Frischluft-Anlage, zwei Luftreinigern (Testsieger bei "Stiftung Warentest"), vier Luftbefeuchtern (Testsieger bei "Stiftung Warentest") und vier zusätzlichen Ventilatoren (ebenfalls Testsieger bei "Stiftung Warentest") ausgestattet - und bietet Ihnen seit 31. Juli 1997 Live-Musik.