27. 2021
Mai

Das "Vogler" ist keine Bühne - sondern eine Ordnungswidrigkeit

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(Die drei Fotos von Thomas Vogler sind von Wolfgang Maria Weber. "Warten auf ..." oder: "Das Verschwinden lassen der Kultur")

Zusammenfassung: Inzwischen darf sogar das "Vogler" wieder öffnen und Ihnen Kultur anbieten. Kultur an sich war für die "Stadt München" und den "Freistaat Bayern" aber lange pandemisch gefährlich. In einem Raum durften zum Beispiel bis zu 999 Menschen ungetestet die Fußball-Europameisterschaft schauen, an Tischen essen und trinken, völlig gleichgültig, wie die "Blickrichtung" war. Sobald aber auch nur ein einzelner Musiker auf eine Bühne ging,  mussten alle auf Stühlen in einer Reihe sitzen, es durfte zwar gegessen und getrunken werden, aber die Tische mussten entfernt werden und: die Blickrichtung aller musste in die selbe Richtung gehen. Klingt wie Kabarett. Nein. Das war die Realität.

Der Tisch als Pandemieträger. Auf die Idee muss man erst mal kommen. Natürlich nur: Wenn es Live-Musik gibt. Nicht, wenn dreißig Gäste an einem Tisch in einem Restaurant sassen. Dort war es auch unerheblich, ob alle in eine Richtung schauen oder nicht. Nur wenn Kultur ins Spiel kam, wurde sowohl der Stuhl, der Tisch wie auch die Blickrichtung pandemisch gefährlich.

Das komplette Gegenteil: König Fußball. Der scheint so viel Geld in die Stadt- und Freistaat-Kassen zu spülen, dass dafür jegliche Vernunft (und jegliches Rückgrat) geopfert wurde.

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Die ganze, beschämende, Geschichte eines bürokratischen Irrsinns, die einen sehr guten Blick auf den Stellenwert der Kultur wirft:

1. Akt

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Screenshot von "muenchen.de", dem offiziellen Stadtportal der "Stadt München" vom 27. Mai 2021. "Derzeit in München gültig" hieß: Seit 12. Mai 2021. Der Inzidenzwert lag seit dem 24.5.21. unter 50, am 26.5.21 bei 38,7.

Die "Stadt München“ hat mir aber am 26. Mai 2021 per E-Mail mitgeteilt, daß "die "Jazzbar Vogler" (...) als Schank- und Speisewirtschaft mit regelmäßigen Musikdarbietungen konzessioniert (ist)“, aber nicht als „Konzerthaus“ - und deshalb keinerlei Konzerte bis Erreichung des „festgelegten Inzidenzwertes" im „Vogler“ stattfinden dürfen.

"Wir fordern Sie deswegen ausdrücklich dazu auf, die geplanten Konzerte abzusagen.“ Sonst werde ein „Ordnungswidrigkeitsverfahren" eingeleitet. "Die zuständige Polizeiinspektion“ wurde um "entsprechende Kontrollen gebeten“.

Mir war nicht klar, daß eine Konzessionierung für "regelmäßige Musikdarbietungen“ einen Unterschied zu einem „Konzerthaus“ darstellt. Und zu "Bühnen". Und zu "ähnlichen Einrichtungen". Ich hatte deshalb im guten Treu und Glauben Konzerte gebucht, da ich davon ausgegangen bin, daß auch das „Vogler“, solange keinerlei Gastronomie angeboten wird, Gäste wie Musiker getestet erscheinen und die Gäste den ganzen Abend mit FFP2-Maske im „Vogler“ verbringen, nach über 6 1/2 Monaten Berufsverbot für uns Kulturschaffende, wieder Konzerte anbieten darf - weil nun mal Konzerte in München wieder angeboten werden dürfen.

Das „Vogler“ durfte das nicht. Das ist sehr schade. Wirft aber vielleicht ein weiteres Licht auf die „Systemrelevanz der Kultur“.

Ich musste deswegen die angekündigten Konzerte wieder absagen.

Hier die E-Mail vom 26.5.21 als Screenshot:

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"Musik nicht erlaubt: Das böse Spiel mit der Jazzbar Vogler", von Robert Braunmüller, "Abendzeitung", 28. Mai 2021

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"Wegen Corona-Regeln verzweifelt: Stadt lässt Kult-Wirt nicht öffnen - „Weiß nicht, wer sich so etwas ausdenkt“ ("TZ München, Johannes Löhr, 9. Juli 2021)

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2. Akt

Weil der Inzidenzwert in München zum fünften Mal in Folge unter 50 lag (am 29.5.21 bei 30,4), durften Sie ab 30.5.21 ohne Test ins Theater, in Konzert- und Opernhäuser oder in Kinos gehen. Das war gut.

Sie durften aber nicht, auch nicht mit einem Test, in Jazzbars oder Jazzclubs gehen. Auch wenn diese keine Gastronomie anboten. Sondern "nur" Konzerte. Das ist schlecht.

"Das ist schlecht?!"

Nein, das beschreibt es nicht. Das ist absurd. Das ist lächerlich. Das entbehrt jeglicher Logik, das ist diskriminierend, das ist ein bürokratischer Irrsinn.

Ich verstehe es nicht. Ich verstehe nicht, warum der Besuch eines Jazzkonzertes gefährlicher sein soll, wie der Besuch eines klassischen Konzertes. Ich verstehe nicht, warum zwei Menschen, die in einem Raum sich mit einem Abstand von 1 Meter 50 zu ihren Nachbarn einen Film anschauen, anders behandelt werden, wie zwei Menschen, die mit einem Abstand von 1,50 Metern einer Jazzband lauschen wollen.

Alle freien Kulturschaffenden leben seit sieben Monaten, seit 212 Tagen, mit einem faktischen Berufsverbot. Mit die einzige Berufsgruppe, der die "Stadt München" nach sieben Monaten ohne Not weiterhin verbietet, ihren Beruf auszuüben sind: die freien Kulturschaffenden.

Diejenigen, die durch jedes Netz fallen. Diejenigen, die aber gleichzeitig das kulturelle Fundament dieser Stadt bilden. Weil wir mit hohem persönlichen, privaten Risiko trotz aller Risiken Kultur in all ihren Facetten möglich machen.

Und wir, wir dürfen nicht Teil der Lockerungen sein?! Uns droht die "Stadt München" mit "Ordnungswidrigkeitsverfahren", droht mit Polizeikontrollen?!

Es ist ein Armutszeugnis. Für eine "Weltstadt mit Herz". Für eine: "Europäische Kulturstadt".

So. Das musste jetzt mal raus. Nach vierzehnmonatigem, geduldigen Mittragen aller Maßnahmen muss sogar ich einmal Dampf ablassen. Spüren Sie es?! FFFFFFFFFFF ... Warten Sie: Noch einmal: FFFFFFFFFFFF ...

Tut. Das. Gut.

Vielleicht haben Sie ja Lust, uns aussätzigen Jazzern unter die Arme zu greifen. Wenn ja: Schreiben Sie doch bitte an Oberbürgermeister Dieter Reiter ein paar Zeilen. Danke.

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Interview von Michael Weberpais, "Bayern 1", 22. Juni 2021 mit Thomas Vogler

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3. Akt

In aller Kürze werde ich versuchen, zusammenfassen, wie und ob es mir in der Woche vom 7. bis 11. Juni 2021 gelungen ist, auf die an sich nicht so wahnsinning komplizierte Frage: "Darf ich das "Vogler" öffnen und Live-Musik anbieten?!" eine Antwort zu bekommen - oder nicht.

Es folgt: Ein Lehrstück über Bürokratie. Ein Lehrstück über den Stellenwert der Kultur. Und über den Umgang mit dieser.

Am Montag telefonierte ich lange mit einer wirklich sehr netten und hilfsbereiten Dame des Kreisverwaltungsreferates (KVR). Ergebnis: Eine Öffnung der Gastronomie wäre selbstverständlich möglich, aber leider auf Grund des Veranstaltungs-Verbotes, festgeschrieben in der "13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" (13.BayIfSMV), in nicht als Konzerthäuser konzessionierten Räumen ohne jegliche Art von Live-Musik. D.h.: Es ginge noch nicht einmal ein Solo-Pianist mit Mundschutz.

Am Mittwoch rief mich ein ebenfalls sehr netter und hilfsbereiter Herr des Kreisverwaltungsreferates an: Nach einer Neu-Interpretation der "13.BayIfSMV" gehe das KVR nun davon aus, daß eine Öffnung mit Live-Musik möglich ist. Aber: "Leider sind aber auch wir darauf angewiesen, dass die jeweils gültige Fassung der BayIfSMV von den zuständigen Ministerien ausgelegt wird. Wir haben die Frage einer möglichen Öffnung (...) dem zuständigen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (...) gestellt."

Am Freitag rief ich das KVR an, ob dieses denn vom "Staatsministerium für Gesundheit und Pflege" eine Antwort erhalten hätte. "Auf unsere Nachfrage diesbezüglich wurde uns gestern Abend mitgeteilt, dass die Frage zur Beantwortung (vom Gesundheitsministerium) ans Ministerium für Wissenschaft und Kunst abgegeben wurde. Die Landeshauptstadt München kann also derzeit keine verbindliche Antwort geben, ob kulturelle Veranstaltungen (...) möglich sind."

(Die Zitate stammen aus einer, das Besprochene zusammenfassenden, E-Mail, die ich am Freitag, 11.6.21 vom KVR erhielt.)

Nur wenige Stunden vor dem Schreiben des KVR (und jetzt wird es für jeden Kulturschaffenden und an der Kultur interessierten komplett "absurd") erhielt ich über den "Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes - DEHOGA" eine neue Allgemeinverfügung der "Stadt München", die seit Freitag, 11.06.2021, 00:00 Uhr gilt. Und spätestens jetzt werden Sie merken und verstehen, welchen Stellenwert privat finanzierte Kultur für die "Stadt München" hat:

"(...) Live-Übertragung von Spielen der Fußball Europameisterschaft 2021 in Gastronomiebetrieben"

"(...) Fußballspiele leben von Emotionen. Bei Siegen der Deutschen Nationalmannschaft ist regelmäßig eine ausgelassene Stimmung festzustellen, welche in Gastronomiebetrieben regelmäßig auch mit Alkoholkonsum begleitet wird. Alkohol hat mit zunehmender Genussmenge eine immer stärkere enthemmende Wirkung. Insofern entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass mit der Menge des genossenen Alkohols teils die Fähigkeit, teils die Bereitschaft sinkt, sich regelkonform zu verhalten. (...)"

"Für Gastronomiebetriebe, die ihren Gästen eine Verfolgung von Spielen der Fußball-Europameisterschaft 2021 durch Live-Übertragung ermöglichen und (...) eine Gastplatzkapazität für mehr als 1.000 Gäste (...) vorhalten gilt (...) Folgendes: (...) Gäste (benötigen) einen Testnachweis."

Die DEHOGA schreibt weiter: "Ergänzende Information des KVR vom 10.06.2021 per E-Mail (auf die Nach-Frage der DEHOGA): "Was ist bei Begrenzung auf z. B. 999 Plätze im Biergarten/Freischankfläche und Innenraum?" Antwort: (des KVRs): Dann ohne Testpflicht."

Unabhängig davon, daß möglicherweise in München auch Franzosen, Türken, Polen, Russen, Italiener ... leben, unwahrscheinlich, ich weiß, unwahrscheinlich auch, daß deren Nationalmannschaften vielleicht auch siegen könnten, aber, das nur nebenbei, will ja jetzt nicht kleinlich werden: Es dürfen also bis zu 999 Menschen in einen geschlossenen Raum ohne Testpflicht, um ein Fußballspiel anzuschauen, aber keine 20, um ein Jazz-, Funk-, Blues-, Country- ... Konzert in privat finanzierten Bühnen anzuhören?!

No comment.

P.S.: Den kompletten Text der "Allgemeinverfügung der Stadt München" zur Fußball-Europameisterschaft in der Gastronomie finden Sie hier.

P.P.S.: Vielen, vielen Dank für ihre vielen Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter. Danke! Diese wurden allerdings alle von diesem zur Beantwortung an die, für das "Vogler" verwaltungsrechtlich zuständige, "Bezirksinspektion Mitte" weitergeleitet. Das war nicht Sinn der Sache. Um die Mitarbeiter der Bezirksinspektion zu entlasten habe ich diesen vorgeschlagen, die Beantwortung mit diesem Newsletter zu übernehmen und um Verständnis darum zu bitten, daß die E-Mails nicht alle beantwortet werden können ...

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Reaktionen auf Facebook - zum 1. Akt

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4. Akt

Am 17.6.21 schrieb mir der wirklich bedauernswerte Mitarbeiter der "Stadt München":

"(...) wir hatten heute telefoniert, weil Sie noch einige Fragen hinsichtlich der Anwendbarkeit bzw. der Rangfolgen der beiden Hygienekonzepte ("Kulturelle Veranstaltungen" und "Gastronomie") hatten. Zwischenzeitlich fand eine Klärung statt, das Ergebnis ist Folgendes:

Für kulturelle Veranstaltungen ist das Rahmenkonzept "Kulturelle Veranstaltungen" vorrangig. (...) Das bedeutet, dass am Platz die Maske getragen werden muss, sofern nicht gerade gegessen und getrunken wird. Danach ist die Maske wieder zu tragen.

Wir gehen jedoch davon aus, dass aufgrund der Vorgaben im Rahmenkonzept "Kulturelle Veranstaltungen" eine Bewirtung aus praktischen Gründen nur bedingt wie gewohnt stattfinden kann. Denn das vorrangige Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen sieht keine Tische und nur eine Blickrichtung (also faktisch eine Reihenbestuhlung ohne Tische) vor.

Für bloße Hintergrundmusik gelten diese Ausführungen nicht. Von Hintergrundmusik kann allerdings nicht mehr ausgegangen werden, wenn Gäste den Betrieb vorrangig aufsuchen um z.B. Konzerte zu hören und nicht um dort hauptsächlich das gastronomische Angebot wahrzunehmen. Dies dürfte bei Ihnen regelmäßig der Fall sein.

Leider kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine andere Auskunft geben."

Das lasse ich jetzt einfach mal unkommentiert so stehen.

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"Über die Absurditäten der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung", Interview von Thilo Ruf, Radio Lora, 6.7.2021 mit Thomas Vogler

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Reaktionen auf Facebook - zum 2. Akt

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Reaktionen?! Eine klitze-kleine Auswahl der Mails, die ich erhalten habe:

- mit Entsetzen haben wir Ihre Mail nebst Anhang gelesen. Wir sind Psychiater und können eigentlich mit Wahnsinn umgehen, aber hier sind selbst wir sprachlos.

- ist das nicht immer wieder toll wenn man mitbekommt, wie intelligent dieser Virus eigentlich ist. Kann sogar zwischen einer konzessionierten Gaststätte und einem Konzerthaus unterscheiden, das hätte ich nicht hinbekommen. Da ist es doch schon nachvollziehbar, dass die Behörden da auf uns alle gut aufpassen und uns vor solch heimtückischer Intelligenz schützen.

- was ist das für ein Wahnsinn? Da fehlen einem die Worte! Diese feinsinnige Differenzierung, dass eine Schank-und Speisewirtschaft mit regelmäßigen Musikdarbietungen auch dann kein "Konzerthaus" wird, wenn sie auf Schank und Speise verzichtet und nur Musik darbietet, mag ja vielleicht juristisch richtig sein, macht mich aber trotzdem sprachlos (ich bin Jurist). Wäre es nicht möglich gewesen, die Verordnung so auszulegen, dass eine Musikdarbietung ohne Schank und Speisen eben ein Konzert ist?? Es ist zum Verzweifeln!

- bin ich heute wirklich sehr betroffen von der verwaltungstechnisch vielleicht korrekten, aber emotionslosen Androhung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens

- ganz sicher wirft es aber auch ein Licht auf die nach wie vor bestehende, in Teilen nicht nachvollziehbare „Entscheidungskultur“ der Administration, hier auf Landesebene, die konkret hier in ihrer Umsetzung nicht nur zu einem unstrittig absurden, sondern auch weiterem Berufsverbot führt. Sowohl für den Veranstalter, der ja nun ausdrücklich einen Gastrobetrieb ausschließt, als auch für die ausübenden Künstler. Das ist eine offensichtliche Ungleichbehandlung gegenüber anderen Konzertbühnen aufgrund einer offensichtlich mit einem lockeren Federstrich hingeworfenen Verordnung. Es stellt sich gerade in solchen Fällen immer öfter geradezu der Drang nach einer juristischen Klärung, denn es bleibt auch die Frage, ob man sich von einer Verwaltung die sich auf allen möglichen Ebenen auch durch Versagen hervortut, auch noch drangsalieren lassen muss.

- Starr, unflexibel, ignorant, geistlos - ein paar Attribute, die mir spontan einfallen zu Sichtweise und Haltung der städtischen Behörden. Und die Konsequenz daraus - wohl im Resultat als Destillat einer erlesenen Komposition bürokratischer Hanswurstiaden zu verstehen -, also eine mit scharfrichterlicher Würze angereicherte Drohgebärde, das ist schon ein Stück weit ungeheuerlich. Zumal die Stadt, gerade am Beispiel dieses Konzertabends im Vogler, exemplarisch einfach hätte erkennen können, dass sowohl Betreiber als auch Besucher den aktuell geltenden Präventivmaßnahmen ganz offensichtlich klaglos, duldsam, diszipliniert und mustergültig Folge leisteten!

- gerade habe ich von Herrn Vogler die Mitteilung bekommen, dass er seine Jazzmusik wieder absagen muss. Was ist das für eine haarsträubende, kleinkarierte Auslegung seiner Konzession zu Zeiten der Pandemie und für die gesamte Behandlung der Kultur während der Pandemie

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