29. 2021
Aug

Newsletter # 823

Bestrafe mich ...

Es ist ja wirklich faszinierend, welche Macht wir Gastronomen jetzt haben. Geil.

Was früher ausschließlich der Polizei vorbehalten war, dürfen wir jetzt auch: Wir dürfen nach Ihrem Ausweis fragen. Wir müssen das sogar. Ob Sie wirklich der sind, für den Sie sich ausgeben (theoretisch könnten Sie ja mit dem Impfausweis Ihrer Ur-Oma rumlaufen).

Bald wird es so sein, daß wir bei der SCHUFA nachfragen dürfen, ob Sie sich das Bier überhaupt leisten können, bei Ihrem Hausarzt, wie Ihre Leber-Werte sind und wieviel Sie noch so trinken dürfen (das ganze muss sich ja schließlich lohnen).

Das Datenschutzgesetzt ist doch eigentlch komplett obsolet.

Aber wissen Sie eigentlich, was es einen Gastronomen gemäß des "Bayerischen Bußgeldkatalogs - Corona Pandemie" kostet, wenn "Gäste aus mehreren Hausständen an einem Tisch keinen Testnachweis nach Maßgabe von § 4 BayIfSMV vorweisen können"?! - Fünftausend Euro.

Wenn Gastronomen "nicht sicherstellen, dass der vorgeschriebene Mindestabstand gewährleistet ist." - Fünftausend Euro.

Nur damit Sie verstehen, warum ich Sie bei Ihren Reservierungen und auch in, vor, unter und über der Bar so nerven muss.

Gibt es eigentlich auch einen "Bußgeldkatalog für staatliche Steuergeldverwender" ?! - Nö. - Womit wir, ich weiß auch nicht wie, wieder beim "Deutschen Jazzpreis" und den "verschwundenen" 690.000,- Euro Steuergeldern wären. Die versprochene Antwort?! Kam am Freitag. Sie strotzte vor Transparenz, konkreten Zahlen, einem Mittelverwendungs-Nachweis .... - Vogler. Stop. Realitäts-Check.

Oooooookeeeee - kann sein, daß ich geträumt habe, aber lesen Sie selbst ... :-)